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Die operativ entfernten Gewebeproben und Organe eines Menschen werden vom Pathologen makroskopisch, d.h. mit bloßem Auge und anschließend mikroskopisch, d.h. unter dem Mikroskop beurteilt und befundet.
Durch spezielle Färbetechniken können an den Gewebeproben z.B. eingelagertes Eisen, Schleim, Pilze etc. nachgewiesen werden. Nur so kann der Pathologe eine definitive Diagnose stellen. Erst die histologische Beurteilung erlaubt eine Differenzierung zwischen entzündlichen, reaktiven oder tumorartigen Prozessen.
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